Hund im Auto: Urteil
31. Mai 2018

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Geldbuße droht Haltern, die ihren Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto lassen:
Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze
Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Denn Autos heizen sich sehr schnell auf, dadurch gerät der Hund in Lebensgefahr. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München zu Ungunsten einer Tierhalterin. AG München, Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17.