Der Depp am Steuer
Die Sommerferien haben angefangen – und mit ihnen die Stausaison. Für alle Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, gilt jetzt: Auch bei 30 Grad im Schatten besser cool bleiben. Denn Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden… Der D.A.S. Presseservice fasst die wichtigsten Tatbestände zusammen.Auch wenn es keine vorgeschriebenen Summen pro Beleidigung gibt, können sich Autofahrer an bestimmten Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger, dem sogenannten „Stinkefinger”, haben Gerichte bisher Geldstrafen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro verhängt. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kann ihn das 750 Euro kosten. Verbale Beleidigungen bemessen Richter mit Geldstrafen zwischen 250 Euro („Bekloppter”) und 1.500 Euro („Idiot”). „Und auch indirekte Aussagen, wie ‚Am liebsten würde ich A….loch zu Dir sagen‘, sehen die Gerichte in der Regel als vollwertige Beleidigungen an“, ergänzt die D.A.S. Expertin. Übrigens: Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann dies den Hitzkopf besonders teuer zu stehen kommen. Bereits das Duzen eines Polizisten im Eifer des Gefechts kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen. Wichtig: Seit der Reform des früheren Punktesystems 2014 gibt es für Beleidigungen im Straßenverkehr keine Punkte mehr. Allerdings können Gerichte zusätzlich zur Hauptstrafe noch ein zeitweiliges Fahrverbot aussprechen. Teuer kann es aber auch für den Beleidigten werden, und zwar wenn er eine Vollbremsung hinlegt, um den Beleidiger zur Rede zu stellen, und dabei einen Unfall verursacht. Nach dem Oberlandesgericht Nürnberg muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei einer solchen „unangemessenen Reaktion” nämlich nicht zahlen (Urteil vom 2.12.2004, Az. 2 U 2712/04).
Nicht nur in Deutschland, auch im Ausland sind Beleidigungen in der Regel kein Kavaliersdelikt. Deshalb sollten sich Autofahrer auch in anderen Ländern mit unfreundlichen Gesten am Steuer zurückhalten – gerade der „Stinkefinger” gilt weltweit als Beleidigung. Andere Gesten sind nicht so eindeutig: So kann der hochgestreckte Daumen, der hierzulande als positiver Ausdruck oder als Tramper-Zeichen gilt, in anderen Ländern als Beschimpfung missverstanden werden. Beispielsweise in der Türkei, in Nordafrika und dem Mittleren Osten ist dringend davon abzuraten. Bewegen Reisende den Daumen dann auch noch auf und ab, ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas sogar eine obszöne Beleidigung. „Auch wenn es manchmal schwerfällt: Autofahrer sollten in stressigen Situationen Ruhe bewahren und auf unflätige Bemerkungen, Ausdrücke und Gesten gänzlich verzichten”, so der Tipp der D.A.S. Expertin Michaela Rassat. Wer um sein Temperament weiß, kann Mitfahrer vorab bitten, bei angespannter Verkehrslage beruhigend auf ihn einzuwirken – auch wenn sie dann riskieren, selbst zum Blitzableiter zu werden.