AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit und derstrategischen Kommunikation. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzel- nen ergibt sich aus der von Hartzkom entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen.
  2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von Hartzkom schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/ oder Lieferungs- bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
  4. Hartzkom arbeitet als Mitglied der Gesellschaft Public Relations Agenturen e. V. (GPRA) nach den Statuten dieses Wirtschaftsverbandes, insbesondere nach den ethischen und berufsständischen Grundsätzen der ICCO STOCKHOLM CHARTA und des CODE‘ATHENE. Diese Statuten sind im Internet hinterlegt (www.drpr-online.de) und werden auf Anfrage zugesandt.

II. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Hartzkom sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Konzeptions- oderPräsentationshonorars, das nach Maßgabe des Briefings angeboten wird und der Freigabe durch den Auftraggeber obliegt.

III. Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
  2. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20% werden demKunden angezeigt.
  3. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Musikern u.ä. sowie Aufwendungen für Porti, Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eineandere Vereinbarung getroffen wurde.

IV. Treuebindung an den Auftraggeber

  1. Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet Hartzkom zu einerobjektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Hartzkom behält sich das Recht vor, mit den beauftragten Dritten marktübliche und vom Auftraggeber zu übernehmende Provisionen zu vereinbaren.
  2. Hartzkom ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

V. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

  1. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Hartzkom, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
  2. Bei Veröffentlichungen wird Hartzkom in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von Hartzkom vorgenommen werden, ist Hartzkom berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/ Designern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/ Designern zu treffen.
  3. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
  4. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von Hartzkom geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
VI. Verbindlichkeit von Kontaktberichten und Freigaben
  1. Hartzkom verpflichtet sich, über Besprechungen mit dem Auftraggeber auf Wunsch einen schriftlichen Kontaktbericht zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Der Inhalt solcher Kontaktberichte ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach Eingang schriftlich widerspricht. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang des Widerspruchs bei Hartzkom.
  2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm gegenüber Hartzkom benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen der Agentur vom Auftraggeber rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.
VII. Rechnungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb Frist von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  3. Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche gegen die Forderungen von Hartzkom nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

VIII. Haftung und Versand

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agenturauf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreteroder Erfüllungsgehilfen der Agentur. Gegenüber Unternehmern haftet Hartzkom beileicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit des Kunden oder seiner Angestellten, die auf Pflicht- verletzungen, deliktischen Handlungen oder Gefährdungshaftung der Agentur, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wenn und soweit sie Hartzkom zuzurechnen sind.
  2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wett- bewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung haftet Hartzkom deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/ oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren. Ist die Übernahme der Haftung durch die Agentur vereinbart, richtet sich die Haftung der Agentur nach Ziffer VIII 1.
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern Hartzkom keine Arglist vorzuwerfen ist.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Wird Hartzkom von Dritten aufgrund der Gestaltung und/ oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Hartzkom von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahmenicht auf einer Pflichtverletzung von Hartzkom beruht, für die diese nach dem Vertragsinhalt haftet.
  6. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von Hartzkom erfolgt. Hartzkom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist München.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck mögichst nahe kommt.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar, mit Ausnahme des CISG.
    Unsere AGBs zum Download